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   SG Detmold, 20.10.2015 - S 22 R 564/15   

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SG Detmold, 20.10.2015 - S 22 R 564/15 (https://dejure.org/2015,76608)
SG Detmold, Entscheidung vom 20.10.2015 - S 22 R 564/15 (https://dejure.org/2015,76608)
SG Detmold, Entscheidung vom 20. Oktober 2015 - S 22 R 564/15 (https://dejure.org/2015,76608)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus SG Detmold, 20.10.2015 - S 22 R 564/15
    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) habe mit Urteilen vom 13.03.2013 (Az. 5 AZR 954/11 und 5 AZR 242/12) festgestellt, dass die Verweisung in Arbeitsverträgen auf den mehrgliedrigen Tarifvertrag zwischen dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP), der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) und den genannten Gewerkschaften vom 15.03.2010 intransparent und nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam sei, wenn sich nicht ersehen lasse, welches der tariflichen Regelwerke bei sich widersprechenden Regelungen den Vorrang haben solle.

    Das BAG hat mit Urteilen vom 13.03.2013 (Az. 5 AZR 954/11 und 5 AZR 242/12) festgestellt, dass die Verweisung in Arbeitsverträgen auf den mehrgliedrigen Tarifvertrag zwischen dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP), der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) und den weiteren genannten Gewerkschaften vom 15.03.2010 intransparent und nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam ist, wenn sich nicht ersehen lässt, welches der tariflichen Regelwerke bei sich widersprechenden Regelungen den Vorrang haben soll.

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 242/12

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus SG Detmold, 20.10.2015 - S 22 R 564/15
    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) habe mit Urteilen vom 13.03.2013 (Az. 5 AZR 954/11 und 5 AZR 242/12) festgestellt, dass die Verweisung in Arbeitsverträgen auf den mehrgliedrigen Tarifvertrag zwischen dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP), der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) und den genannten Gewerkschaften vom 15.03.2010 intransparent und nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam sei, wenn sich nicht ersehen lasse, welches der tariflichen Regelwerke bei sich widersprechenden Regelungen den Vorrang haben solle.

    Das BAG hat mit Urteilen vom 13.03.2013 (Az. 5 AZR 954/11 und 5 AZR 242/12) festgestellt, dass die Verweisung in Arbeitsverträgen auf den mehrgliedrigen Tarifvertrag zwischen dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP), der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) und den weiteren genannten Gewerkschaften vom 15.03.2010 intransparent und nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam ist, wenn sich nicht ersehen lässt, welches der tariflichen Regelwerke bei sich widersprechenden Regelungen den Vorrang haben soll.

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08

    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf

    Auszug aus SG Detmold, 20.10.2015 - S 22 R 564/15
    Sie verweise auf das Urteil des BAG vom 16.02.2010 (Az. 3 AZR 181/08).
  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 59/79

    Vertrauensschutz - Abführen von Arbeitnehmerbezügen - Rückwirkende Anwendung

    Auszug aus SG Detmold, 20.10.2015 - S 22 R 564/15
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in Entscheidungen vom 18.11.1980 (Az. 12 RK 59/79) und vom 27.09.1983 (Az. 12 RK 10/82) die Auffassung vertreten, dass für eine Änderung der Rechtsprechung, die für die Betroffenen wie eine Gesetzesänderung wirke, auch die gleichen Regeln zu gelten hätten.
  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 10/82

    Tätigkeit eines Unternehmers - Versicherungsschutz - Unternehmenszusammenschluß -

    Auszug aus SG Detmold, 20.10.2015 - S 22 R 564/15
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in Entscheidungen vom 18.11.1980 (Az. 12 RK 59/79) und vom 27.09.1983 (Az. 12 RK 10/82) die Auffassung vertreten, dass für eine Änderung der Rechtsprechung, die für die Betroffenen wie eine Gesetzesänderung wirke, auch die gleichen Regeln zu gelten hätten.
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus SG Detmold, 20.10.2015 - S 22 R 564/15
    Die Änderung einer ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes ist unbedenklich, wenn sie hinreichend begründet ist (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 15.01.2009, Az. 2 BvR 2044/07) und sich im Rahmen einer vorhersehbaren Entwicklung hält (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.06.1991, Az. 1 BvR 779/85; Nichtannahmebeschluss vom 04.08.2004, Az. 1 BvR 1557/01; Beschluss vom 06.05.2008, Az. 2 BvR 1926/07).
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus SG Detmold, 20.10.2015 - S 22 R 564/15
    Die Änderung einer ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes ist unbedenklich, wenn sie hinreichend begründet ist (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 15.01.2009, Az. 2 BvR 2044/07) und sich im Rahmen einer vorhersehbaren Entwicklung hält (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.06.1991, Az. 1 BvR 779/85; Nichtannahmebeschluss vom 04.08.2004, Az. 1 BvR 1557/01; Beschluss vom 06.05.2008, Az. 2 BvR 1926/07).
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus SG Detmold, 20.10.2015 - S 22 R 564/15
    Die Änderung einer ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes ist unbedenklich, wenn sie hinreichend begründet ist (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 15.01.2009, Az. 2 BvR 2044/07) und sich im Rahmen einer vorhersehbaren Entwicklung hält (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.06.1991, Az. 1 BvR 779/85; Nichtannahmebeschluss vom 04.08.2004, Az. 1 BvR 1557/01; Beschluss vom 06.05.2008, Az. 2 BvR 1926/07).
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 7/04 R

    Versicherungspflicht - Beitragspflicht - geringfügige Beschäftigung -

    Auszug aus SG Detmold, 20.10.2015 - S 22 R 564/15
    Der Anspruch entsteht unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt verlangt hat oder es rechtlich noch verlangen könnte (BSG, Urteil vom 14.07.2004, Az. B 12 KR 7/04 R).
  • BSG, 03.06.2009 - B 12 R 12/07 R

    Sozialversicherung - variables Entgelt - Abschlags- und Endzahlung -

    Auszug aus SG Detmold, 20.10.2015 - S 22 R 564/15
    Insoweit folgt das Sozialversicherungsrecht nicht dem Zufluss-, sondern dem sog. Entstehungsprinzip (BSG, Urteil vom 03.06.2009, Az. B 12 R 12/07 R).
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1926/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung der Rückforderung von

  • BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 107/11

    Verfall von Urlaubsabgeltung und restlicher Vergütung

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